Die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), ist am 5. Mai 2016 in Kraft getreten. Ab dem 25. Mai 2018 ist sie unmittelbar anwendbares Recht in der BRD. Durch die Reform des Datenschutzgesetzes sind die Anforderung an den Datenschutz erheblich gestiegen.
So müssen künftig nahezu alle einen Datenschutzbeauftragten bestellen und dessen Kontaktdaten auch den Behörden bekannt machen (Art. 37 DSGV). Bei Verstößen gegen die europäische Verordnung drohen den Betroffenen erhebliche Geldbußen.
Gerne sprechen wir mit Ihnen über dieses Thema in einem persönlichen Gespräch.
Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit!